

Wir heißen Sie auf der Homepage unserer Kanzlei herzlich willkommen und möchten nachstehend das Wesentliche über uns in Kürze vorstellen:
Wir bieten sowohl für private als auch gewerbliche Mandanten unsere anwaltliche Beratung und Vertretung auf verschiedenen Rechtsgebieten an, insbesondere auf folgenden Schwerpunktgebieten:
- Grundstücksangelegenheiten, vor allem Vertragsrecht
- Erbrecht, sowohl gestaltend (Testamente etc.) als auch streitend (Erbrechtsstreitigkeiten)
- Mietrecht
- Familienrecht
- Verkehrsunfallrecht
- Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht
- Arbeitsrecht
- Baurecht
Neben diesen Interessenschwerpunkten bearbeiten wir für Sie weitere Bereiche des Zivilrechtes und sind selbstverständlich auch bereit und in der Lage, uns im Bedarfsfall in andere Rechtsgebiete einzuarbeiten.
Seit dem 01.01.2000 sind unsere Rechtsanwälte bei den Landgerichten der Bundesrepublik Deutschland zugelassen, seit 2002 auch bei allen Oberlandesgerichten in Deutschland.
Wir dürfen Ihnen in Ihrer Rechtsangelegenheit keinen Erfolg garantieren. Wir versprechen Ihnen indes, uns bestmöglichst für die Durchsetzung Ihrer Interessen einzusetzen und zu verwenden. Dies beginnt bereits mit einem ausführlichen und offenen Beratungsgespräch. Wir versuchen – selbstverständlich in Abstimmung mit Ihnen – eine außergerichtliche Regelung zu finden. Sollte dies scheitern, werden wir Sie vor Gericht mit allem Nachdruck und aller Konsequenz vertreten, selbstverständlich nicht, ohne mit Ihnen jeweils die Chancen und Risiken, hier vor allem Kostenrisiken, eines gerichtlichen Verfahrens erörtert zu haben.
Die Tätigkeitsfelder sind im Interesse einer qualifizierten Bearbeitung aufgeteilt. Die Tätigkeits- und Interessenschwerpunkte entnehmen Sie bitte der nachstehenden Zuordnung.
Unsere Kanzlei kann auf ein großes Erfahrungswissen zurückgreifen: Sie wurde am 01.07.1978 von dem damaligen Senior, Rechtsanwalt und Notar Horst Staffen, gemeinsam mit dem heutigen Mitinhaber, Rechtsanwalt und Notar Werner Ripken, in den heutigen Büroräumen gegründet. Von Anfang an wurde das Profil der Kanzlei durch ihre Tätigkeit in Notariatsangelegenheiten geprägt, hier vor allem die Beurkundung und Abwicklung von Kaufverträgen einschließlich Bauträgerverträgen, sonstigen Immobilienangelegenheiten sowie erbrechtlichen Regelungen, aber auch Regelungen des Handels- und Gesellschaftsrechtes. Daneben wurde im Bereich der anwaltlichen Dienstleistung der gesamte heutige Tätigkeitsbereich abgedeckt. Nach dem altersbedingten Ausscheiden des Mitbegründers Horst Staffen zum 01. Juli 1992 wurden die Büroräume in den Folgejahren umfassend renoviert und erweitert. Rechtsanwalt Fastenau ist seit dem 16.07.1991 in der Sozietät tätig. Aufgrund der erfolgreichen Tätigkeit konnte das Büro ab 01.06.1998 um einen dritten Rechtsanwalt erweitert werden. Rechtsanwalt Kreft gehört dem Team seit dem 01.07.2000 an.
Die drei Juristen werden engagiert unterstützt von vier Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten. Wir fühlen uns zudem der Ausbildung von Fachangestellten verpflichtet und bilden regelmäßig Auszubildende aus.
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